Barrierefreiheitserklärung
Der Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V. setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Unser Ziel ist es, die Benutzerfreundlichkeit für alle zu verbessern und dabei die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit anzuwenden.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.lausitzer-seenland.de veröffentlichte Webseite des Tourismusverbandes Lausitzer Seenland e.V.. Verlinkte externe Angebote sind hiervon ausgenommen.
Barrierefreiheit im brandenburgischen Teil des Lausitzer Seenlandes
Als Verband setzen wir uns dafür ein, unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Diese Norm verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1 mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.
Barrierefreiheit im sächsischen Teil des Lausitzer Seenlandes
Neben den brandenburgischen Normen ist es auch wichtig, die sächsischen Bestimmungen zur Barrierefreiheit zu beachten, da das Lausitzer Seenland sowohl in Brandenburg als auch in Sachsen liegt. In Sachsen wird die Barrierefreiheit durch das Sächsische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (SächsGG) geregelt. Dieses Gesetz verpflichtet öffentliche Einrichtungen und private Anbieter im sächsischen Teil des Lausitzer Seenlandes, barrierefreie Angebote und Zugänge zu schaffen. Dies umfasst die Umsetzung von barrierefreien Gebäuden, Verkehrsmitteln und touristischen Einrichtungen. Zusätzlich kommt die Verordnung über die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Gebäuden (SächsVBG) zum Tragen, die detaillierte Vorgaben zur barrierefreien Architektur und Ausstattung macht, etwa bei Türen, Zugängen und der Gestaltung von sanitären Anlagen. Diese Bestimmungen zielen darauf ab, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder anderen Behinderungen die uneingeschränkte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und auch die touristische Infrastruktur im sächsischen Teil des Lausitzer Seenlandes inklusiv zu gestalten. Damit wird sichergestellt, dass das Lausitzer Seenland in beiden Bundesländern – Brandenburg und Sachsen – für alle Menschen zugänglich bleibt, unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Der Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V. ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit unserer Webseite sicherzustellen:
- Die Barrierefreiheit ist in unserem Organisationsprozess integriert.
- Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein und nehmen Hinweise zur Verbesserung dankbar entgegen.
- Wir haben ein eigenes Netzwerk zum Thema Barrierefreiheit im Lausitzer Seenland und arbeiten aktiv mit diversen Akteuren und Privatpersonen zusammen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Webseite ist teilweise mit der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Folgende Elemente und Funktionen entsprechen nicht den Richtlinien:
- Nicht alle aufgezeichneten Videos enthalten Untertitel.
- Bilder und Grafiken ohne informative Funktion beinhalten nur teilweise einen Alternativtext.
- Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
Trotz unserer Bemühungen können bei einigen Nutzern weiterhin Probleme auftreten. Sollten Sie auf nicht barrierefreie Inhalte stoßen, die hier nicht aufgeführt sind, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:
- Alle gängigen Browser in der aktuellen Version und mindestens deren Vorgängerversionen.
Unsere Webseite ist so gestaltet, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:
- JAWS Screen Reader
- Weitere gängige Hilfstechnologien
Technologien
Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab:
- HTML
- CSS
- JavaScript
Bewertungsmethoden
Der Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V. hat die Barrierefreiheit dieser Webseite mit den folgenden Methoden bewertet:
- Selbsteinschätzung: Die Webseite wurde intern im Rahmen unserer Organisation bewertet.
Feedback und Kontaktangaben
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Webseite. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
- per E-Mail
- telefonisch unter: 03573/ 725300-0
- Postanschrift:
Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V.
Am Stadthafen 2
01968 Senftenberg
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg wenden. Diese prüft die in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen.
Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Webseiten und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen. Das Verfahren ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand.
Kontakt der Durchsetzungsstelle:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Telefon: 0331/866-5048
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung, damit wir das Lausitzer Seenland für alle Menschen zugänglich machen können.
Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V.
Datum: 30.01.2025