Vermittlungsbedingungen für Erlebnisangebote

Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns, dass Sie sich für die Buchung eines Erlebnisangebotes im Lausitzer Seenland entschieden haben. Die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Angebotsanbieter. Der Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V., nachfolgend Vermittlungsstelle genannt, vermittelt Erlebnisangebote von Anbietern jeglicher Art, nachstehend einheitlich Anbieter genannt. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Website Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V. Die Vermittlungsstelle hat, soweit keine andere Vereinbarung diesbezüglich getroffen wurde, lediglich die Stellung des Vermittlers. Der Vertrag kommt mit dem vermittelten Leistungsträger direkt zustande. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Anbieter zu Stande kommenden Vertrags regeln, ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Anbieter und die Vermittlungstätigkeit der Vermittlungsstelle. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1. Stellung der Vermittlungsstelle, Geltungsbereich dieser Vermittlungsbedingungen

1.1 Die Vermittlungsstelle hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers. Sie haftet nicht für die Angaben des Anbieters zu Preisen und Leistungen. Eine etwaige Haftung der Vermittlungsstelle aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.

1.2 Die vorliegenden Vermittlungsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Buchungen von Erlebnissen, bei denen Buchungsgrundlage der von der Vermittlungsstelle herausgegebene Ticket-Shop, bereitgestellt von der regiondo GmbH, ist.

1.3 Dem Anbieter bleibt es vorbehalten, mit dem Gast im Einzelfall andere als die vorliegenden Vermittlungsbedingungen zu vereinbaren, bzw. individuelle und abweichende Vereinbarungen von diesen Vermittlungsbedingungen zu treffen.

1.4 Die vorliegenden Vermittlungsbedingungen gelten nicht für Verträge über Pauschalangebote, Verträge über Beherbergungsleistungen oder sonstige Angebote der Vermittlungsstelle.

2. Abschluss der Buchung eines Erlebnisangebot

2.1 Mit der Buchung bietet der Gast dem Anbieter oder der Vermittlungsstelle als Vermittler des Angebotes den Abschluss einer Buchung vom Erlebnisangebot an. Die Buchung sollte bevorzugt über die Buchungsmaske im Internet vorgenommen werden, kann aber auch telefonisch beim Anbieter oder der Vermittlungsstelle erfolgen.

2.2 Der Buchungsabschluss mit dem Anbieter kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Die Bestätigung erfolgt durch den Anbieter oder durch die Vermittlungsstelle als Vertreterin des Anbieters. Sie bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt in der Regel aber immer schriftlich per E-Mail.

2.3 Soweit der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung abweichen sollte, ist hierin ein neues Buchungsangebot des Anbieters zu sehen. Der Buchungsabschluss kommt zustande, wenn der Gast dieses neue Angebot durch (An-) Zahlung, ausdrückliche Erklärung oder durch Inanspruchnahme der Leistung annimmt.

2.4 Die Buchung erfolgt durch die Buchungsperson auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen die Buchungsperson wie für ihre eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

3. Reservierungen

Eine unverbindliche Reservierung, die ein kostenloses Rücktrittsrecht des Gastes begründet, besteht nur, wenn dies zwischen dem Gast und dem Anbieter ausdrücklich und nur in Form einer Verfallsoption vereinbart wurde. Bitte wenden Sie sich im Fall eines Reservierungswunsches direkt an den Anbieter. Die Vermittlungsstelle nimmt keine Reservierungen an.

4. Preise und Leistungen, Minderjährige, Umbuchungen

4.1 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen, können Wahl- und Zusatzleistungen sein.

4.2 Die vom Anbieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem Leistungsangebot im gültigen Prospekt oder der Internetausschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

4.3 Bei Minderjährigen ist von der Leistungspflicht des Anbieters ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht die Übernahme einer Aufsichtspflicht umfasst. Die Aufsichtspflicht obliegt, insbesondere unter Beachtung allgemeiner oder konkreter Hinweise zu örtlichen Verhältnissen und Gefahrenquellen (auch in einer Hausordnung) ausschließlich den Eltern, bzw. den mitreisenden erwachsenen Begleitpersonen.

4.4 Für Umbuchungen, auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der Anbieter ein Umbuchungsentgelt pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist (Änderungen bezüglich Namen der Gäste, zusätzliche Leistungen, Datum der Leistungserbringung für gleich bleibende Dauer).

5. Bezahlung und Zahlungsmodalitäten

5.1 Die Fälligkeit von Zahlungen richtet sich nach der mit dem Gast getroffenen Vereinbarung und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelungen. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Preis einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen bei der Leistungserbringung zahlungsfällig und an den Anbieter zu bezahlen.

5.2 Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Zahlung trotz Mahnung des Anbieters mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Anbieter, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Gast mit Rücktrittskosten gemäß seiner Stornierungsbedingungen zu belasten.

5.4 Zahlungen in Fremdwährung und mit Verrechnungschecks sind nicht möglich, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zahlungen erfolgen durch die in der Buchungsbestätigung geregelten Zahlungsart.

6. Rücktritt / Nichtantritt

6.1 Der Abschluss des Buchungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Im Falle des Rücktritts seitens des Gastes bleibt der Anspruch des Anbieters auf Bezahlung des vereinbarten Preises einschließlich des der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Preis zu zahlen.

6.2 Es gelten die Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen des Anbieters.

6.3 Bei der Buchung über die Vermittlungsstelle ist der Rücktritt dennoch gegenüber des Anbieters zu erklären. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung immer schriftlich erfolgen.

7. An- und Abreise

7.1 Die Anreise des Gastes hat zum mit dem Anbieter vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen.

7.2 Für Anreisen zu einem späteren als den mit dem Anbieter vereinbarten Zeitpunkt gilt:

a) Der Gast ist verpflichtet dem Anbieter spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist.

b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Anbieter berechtigt, die Leistung anderweitig zu vergeben. Für die Nichterfüllung gelten die Bestimmungen in Ziff. 6. entsprechend.

c) Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung auch für die nicht in Anspruch genommene Leistung (nach Ziff. 6) zu bezahlen, es sei denn, der Anbieter hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Leistungserbringung einzustehen.

7.3 Die Abreise des Gastes hat zum mit dem Anbieter vereinbarten Ende der Leistungserbringung zu erfolgen. Die Geltendmachung bleibt dem Anbieter vorbehalten.

8. Pflichten des Gastes, Reklamation, Mitnahme von Tieren

8.1 Der Gast ist verpflichtet, die zu der Leistungserbringung notwendigen Gegenstände nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. Fahrzeuge oder technische Hilfsmittel) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.

8.2 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

8.3 Der Gast ist verpflichtet, die zu der Leistungserbringung notwendigen Gegenstände bei Beginn zu überprüfen und feststellbare Mängel oder Schäden dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

8.4 Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.

8.5 Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Anbieter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Dieser wird bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der Vermittlungsstelle erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

8.6 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Anbieter im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Anbieter verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Anbieter erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung der Leistungserbringung objektiv unzumutbar ist.

8.7 Der Anspruch auf Leistungserbringung darf nur mit der mit dem Anbieter vereinbarten Personenzahl erhoben werden. Die Geltendmachung bleibt dem Anbieter vorbehalten.

8.8 Für die Mitnahme von Haustieren gilt:

a) Eine Mitnahme von Haustieren während der Leistungserbringung ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Anbieter in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht.

b) Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet.

c) Verstöße hiergegen können den Anbieter zu außerordentlichen Kündigung des Buchungsvertrag berechtigen.

d) Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Anbieter zur Verweigerung der Leistungserbringung, zur Kündigung des Buchungsvertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 6 dieser Bedingungen.

9. Haftung des Anbieter und der Vermittlungsstelle

Die Vermittlungsstelle haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler und Fehler ihrer Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung (z.B. Weitergabe falscher Daten, Unterlassen der Weitergabe wichtiger Informationen). Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel in der Leistungserbringung haftet ausschließlich der Anbieter.

10. Verjährung

10.1 Vertragliche Ansprüche des Gastes aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, bzw. der Vermittlungsstelleoder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.

10.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Beherbergungsbetrieb, bzw. der Vermittlungsstelle als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

10.4 Schwe­ben zwi­schen dem Gast und dem Anbieter, bzw. der Vermittlungsstelle Ver­hand­lun­gen über gel­tend ge­mach­te An­sprü­che oder die den An­spruch be­grün­den­den Um­stän­de, so ist die Ver­jäh­rung ge­hemmt bis der Gast oder der Anbieter, bzw. die Vermittlungsstelle die Fort­set­zung der Ver­hand­lun­gen ver­wei­gert. Die vor­be­zeich­ne­te Ver­jäh­rungs­frist von ei­nem Jahr tritt frü­hes­tens 3 Mo­na­te nach dem En­de der Hem­mung ein.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Anbieter, bzw. der Vermittlungsstelle findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

11.2 Soweit bei zulässigen Klagen des Gastes gegen den Anbieters oder die Vermittlungsstelle im Ausland für deren Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gastes ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

11.3 Der Gast kann den Anbieter, bzw. die Vermittlungsstelle nur an deren Sitz verklagen.

11.4 Für Klagen des Anbieter, bzw. der Vermittlungsstelle gegen den Gast ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart.

11.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,  wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

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